Wie legal ist Fernsehwerbung für Casinos?

Innovative, lustige oder emotionale Werbung macht nicht nur Spaß, sie ist in den Köpfen der Menschen. Heute kann kaum ein erfolgreiches Unternehmen sein Publikum ohne Werbung erreichen. Die Hauptfrage ist, welche Werbemaßnahmen ergriffen werden sollten, um ein bestimmtes Publikum zu erreichen und welche Art von Werbung welche Zielgruppe anzieht.

Werbung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Unternehmenspräsentation und als Anbieter muss man viel Aufmerksamkeit in die Fernsehwerbung oder den Gesamtauftritt investieren. Design, Stil und Slogans spielen eine wichtige Rolle, denn zusammen mit der Musik müssen sie im Gedächtnis bleiben und auf „spielerische“ Weise die normalen Regeln von Sprache und Form durchbrechen und ein bestimmtes Produkt- oder Firmenimage unterstützen.

Neben den vielen Unternehmen konkurrieren aber auch erfolgreiche Anbieter deutscher Glücksspiele mit ihren Kunden um teure Werbung. Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem TV-Sender Sport1 kann das bereits bekannte Casino DrückGlück regelmäßig sein interaktives TV-Programm präsentieren. Darüber hinaus wurden Mr. Green Casino und Casino Casumo Online im Fernsehen mit weniger bekannten Werbungen und Anbietern ausgestrahlt, die sich durch Fernsehwerbung einen Namen machen wollten. Darüber hinaus wurde die Werbung des Spielautomatenherstellers und des Spielautomatenbetreibers Gauselmann mit seiner bekannten Sonne seit einiger Zeit auch auf dem Fernsehsender Pro7 ausgestrahlt.

Aber ist das erlaubt? Je beliebter das Glücksspiel im Internet wird, desto notwendiger scheint es, eine Reihe von Rechtsfragen zu klären, zu denen es noch keinen Konsens gibt, und so lässt die aktuelle Rechtslage in Deutschland Raum für Kontroversen.

Eine neue Werberichtlinie erlaubt künftig die Ausstrahlung einzelner Werbemaßnahmen im Internet oder im Fernsehen, diese müssen jedoch vor der Veröffentlichung bei einer für Glücksspiele zuständigen Behörde eingereicht werden, da nach dem Glücksspielstaatsvertrag keine irreführende Werbung wegen falscher Angaben über die Höhe der Gewinne oder die möglichen Zahlungsmittel erfolgen kann. Die zuständige Behörde entscheidet über die Zulässigkeit von Werbemitteln und unterstützt daher die kontrollierte Öffnung des Online-Glücksspielmarktes.

Darüber hinaus werben viele Glücksspielanbieter für ihre „.de“-Seiten, auf denen es kein bezahltes Glücksspiel gibt und diese daher nicht lizenziert sind. Wenn Sie dann im Internet suchen, finden Sie auch die Seite des Anbieter Onlineautomatenspielen.net, die weder im Fernsehen noch im Internet verfügbar ist.

Neben zahlreichen außereuropäischen Anbietern und Online-Casinos, die in mehreren EU-Ländern lizenziert sind, gibt es mehr als 20 deutsche Anbieter schleswig-holsteinischer Glücksspiele im Internet, darunter das Casino Drück-Glück. Schleswig-Holstein hat beschlossen, als einziges Bundesland den Staatsvertrag zu ignorieren und aus eigener Initiative für kurze Zeit Lizenzen an Online-Casinos zu vergeben. Diesen Spielanbietern wurde daher eine Lizenz erteilt.

Seit 2012 ist ein Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der die Glücksspielwerbung grundsätzlich noch verbietet, obwohl einige Ausnahmen erlaubt sind, die nun den Anbietern zugute kommen. Auf diese Weise können 20 Lieferanten in Nordrhein-Westfalen eine Landeslizenz beantragen und Anzeigen zur Genehmigung einreichen.

Das zeigt, dass die Werbung für die Spiele in Deutschland noch recht kompliziert ist.